Die vier Teile der Meisterprüfung setzen sich wie folgt zusammen:
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Teil I: |
Praktische Prüfung |
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Teil II: |
Fachtheoretische Prüfung |
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Teil III: |
Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung |
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Teil IV: |
Berufs- und arbeitspädagogische Prüfung |
Sollten Sie Fragen wegen Anrechnungen zur Meisterprüfung haben, schreiben Sie uns bitte eine
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer. Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Einladung zur Prüfung.
Weitere Informationen unter: http://hwk-muenchen.de
Gestreckte Meisterprüfung
Die Meisterprüfung besteht aus 4 Teilen. Die Prüfungen im Teil III werden gegen Ende des ersten Halbjahres abgelegt. So können sich die Teilnehmer konzentriert auf jeden Prüfungsteil vorbereiten.
| Januar | Teil III | Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung |
| Mai/Juni | Teil IV | Berufs- und arbeitspädagogische Prüfung |
| Juli | Teil II | Fachtheoretische Prüfung |
| Juli | Teil I | Praktische Prüfung |
| Januar | Teil III | Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung |
| Mai/Juni | Teil IV | Berufs- und arbeitspädagogische Prüfung |
| Juli | Teil II | Fachtheoretische Prüfung |
| Juli | Teil I | Praktische Prüfung |
